Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachverständigenbüro Deniz Selbes · Unfallgutachter Rottweil
Karl Kolb Str. 13, 78713 Schramberg-Sulgen
Stand: Januar 2026

Inhaltsverzeichnis
  1. Geltungsbereich
  2. Leistungen des Sachverständigen
  3. Auftragserteilung und Vertragsschluss
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. Vergütung und Honorar
  6. Fälligkeit und Zahlungsverzug
  7. Haftung und Haftungsbeschränkung
  8. Gutachtennutzung und Weitergabe
  9. Verschwiegenheit und Datenschutz
  10. Kündigung und Rücktritt
  11. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über sachverständige Leistungen, die zwischen dem Sachverständigenbüro Deniz Selbes, Karl Kolb Str. 13, 78713 Schramberg-Sulgen (nachfolgend „Sachverständiger") und dem jeweiligen Auftraggeber (natürliche oder juristische Person, nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Sachverständige hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten gesonderten Hinweises bedarf.

§ 2 Leistungen des Sachverständigen

2.1 Der Sachverständige erbringt auf Grundlage des jeweiligen Auftrags insbesondere folgende Leistungen:

2.2 Art und Umfang der beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Der Sachverständige behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Der Sachverständige ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, soweit dies fachlich und organisatorisch erforderlich ist. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Sachverständigen.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Sachverständigen zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Beginn der Leistungserbringung konkludent erfolgen.

3.2 Bei Beauftragung durch einen Dritten (z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtsanwalt) ist klargestellt, dass Auftraggeber im Sinne dieser AGB diejenige Person ist, in deren Auftrag das Gutachten erstellt wird.

3.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung befugt ist. Bei Beauftragung im Namen Dritter haftet er persönlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die ordnungsgemäße Bevollmächtigung.

Hinweis bei Unfallschäden: Wurde der Auftraggeber durch einen Dritten geschädigt, schließt er den Vertrag im eigenen Namen ab. Die Kosten des Gutachtens sind – bei geklärter Haftungslage – als Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten (§ 249 BGB). Der Sachverständige macht die Vergütung gegenüber dem Auftraggeber geltend; die Abrechnung gegenüber der Versicherung erfolgt auf Weisung und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen, Unterlagen und den Zugang zum Fahrzeug rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

4.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, etwaige Vorschäden des Fahrzeugs vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Werden Vorschäden verschwiegen und beeinflussen diese das Gutachtensergebnis, haftet der Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Sachverständige berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung zu suspendieren. Mehraufwand durch mangelhafte Mitwirkung wird zusätzlich vergütet.

§ 5 Vergütung und Honorar

5.1 Das Honorar des Sachverständigen richtet sich nach dem Aufwand der Tätigkeit und wird nach schadensadäquaten Sätzen in Anlehnung an die BVSK-Honorarkorrelation (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) oder nach gesondert vereinbartem Honorar berechnet.

5.2 Neben dem Grundhonorar werden folgende Nebenkosten berechnet, sofern sie anfallen:

5.3 Auf das Honorar wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe aufgeschlagen, sofern der Sachverständige umsatzsteuerpflichtig ist.

5.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Mehraufwand durch unvollständige Angaben des Auftraggebers wird zusätzlich berechnet.

§ 6 Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1 Das Honorar ist mit Übergabe bzw. Übersendung des Gutachtens fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB) zu verlangen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.

6.3 Der Sachverständige ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor das Gutachten ausgehändigt wird.

6.4 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Der Sachverständige haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.

7.2 Für sonstige Schäden haftet der Sachverständige nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch beschränkt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

7.3 Das Gutachten wird auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Begutachtung sichtbaren und zugänglichen Schadenszustands erstellt. Nicht zugängliche oder verdeckte Schadenspositionen können erst nach Demontage festgestellt werden und sind vom Gutachten nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.4 Für den Fall, dass eine Versicherung einzelne Schadenspositi­onen nicht anerkennt, haftet der Sachverständige nicht, soweit die Positionen nach Maßgabe des aktuellen technischen und rechtlichen Standards sachgerecht ermittelt und dokumentiert wurden.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen.

§ 8 Gutachtennutzung und Weitergabe

8.1 Das Gutachten ist ausschließlich für den im Auftrag genannten Zweck bestimmt. Das Urheberrecht verbleibt beim Sachverständigen. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung, dem eigenen Rechtsanwalt sowie dem zuständigen Gericht vorzulegen. Jede weitere Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.

8.3 Vervielfältigungen, Veränderungen oder auszugsweise Wiedergaben des Gutachtens sind ohne schriftliche Zustimmung des Sachverständigen nicht gestattet.

§ 9 Verschwiegenheit und Datenschutz

9.1 Der Sachverständige behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich und gibt diese nur zur Auftragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung an Dritte weiter.

9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

9.3 Für Zwecke der Qualitätssicherung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten können Gutachten und Fallakten intern archiviert werden. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.

§ 10 Kündigung und Rücktritt

10.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Sachverständige berechtigt, den bis zur Kündigung geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen, mindestens eine Aufwandspauschale von 30 % des üblichen Honorars.

10.2 Der Sachverständige ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:

10.3 Im Fall der vom Auftraggeber zu vertretenden Kündigung durch den Sachverständigen behält dieser seinen Honoraranspruch für den geleisteten Aufwand.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Rottweil. Der Sachverständige ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Fragen zu diesen AGB? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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